Sonderfall B2B
Ein echter Klassiker, der heute aber allenfalls noch im B2B zu beobachten ist, ist der erzwungene Abbruch des Checkouts durch den Login- oder Registrierungsprozess. Natürlich benötigt der Händler die Rechnungs- und Versanddaten seines Kunden. Da im B2B zudem auch individuelle Preise, Lieferkonditionen und vor allem Berechtigungen eine Rolle spielen, die dem jeweiligen Nutzerkonto hinterlegt sind, führt meist auch kein Weg an der Registrierung und dem Login vorbei.
Das bedeutet aber nicht, dass Bestandskunden nach erfolgreichem Login innerhalb des Checkouts plötzlich auf der Startseite oder im Warenkorb herauskommen dürfen, anstatt an exakt derselben Stelle, an der der Checkout unterbrochen wurde. Oder dass Neukunden gezwungen sein sollten, mit dem Abschluss der Bestellung warten zu müssen, bis ihr Anspruch manuell überprüft wurde. Es ist banal, aber viele Firmen kommen nicht auf die einfache Lösung – oder scheuen den Aufwand im Innendienst –, eine Bestellung erst einmal anzunehmen und dann im zweiten Schritt zu validieren.