Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten, auch wenn sie pseudonymisiert werden, im Auftrag verarbeiten lässt. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Subdienstleistern. So soll u. a. sichergestellt werden, dass der Auftraggeber die ihm anvertrauten Daten nur zu den Zwecken verarbeitet und entsprechend schützt, für die der Auftraggeber die Daten erhoben hat.
Wir bieten dir die Möglichkeit, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns zu schließen. Mit diesem Vertrag kannst du deinen Kunden die Sicherheit der Daten auf unseren Servern rechtlich bestätigen.